Faschingsferien vom 20.2. bis 24.2.2023
Die Praxis ist vom 20.2. bis 24.2.2023 geschlossen. Vertretung durch die Praxis Dr. Mario Kratz, Homburg Kirrberg, Ortsstr. 2, Tel. 1480 und die Praxis Tobias Türk, Homburg Erbach, Dürerstr. 119, Tel. 71181.
Ab dem 27.2.2923 7:30 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Weihnachtsferien
Die Praxis ist vom 22.12. bis 2.1.2023 geschlossen.
Vertretung übernimmt für uns die Praxis von Dr. med. Mario Kratz in Homburg Kirrberg, Ortststr. 2, Telefon 6841 1480. Bitte melden Sei ich dort vorher telefonisch an!
Ab dem 2.1.2023 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Brauchen Sie noch eine Corona-Impfung oder nicht? Machen Sie den Online-Check!
4.10.2022: Wer gilt als gegen Corona geimpft?
Grundsätzlich muss man hier zwischen der medizinischen Empfehlung und den rechtlichen Vorgaben unterscheiden. Die Rechtlichen wurden vor Kurzem neu im § 22a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelt.
Demnach gelten alle, die eine Zweifachimpfung erhalten haben, ab dem 1. Oktober 2022 wieder als ungeimpft.
Vollständig geimpft sind nur diejenigen, die dreifach geimpft sind (="geboostert"), und zwar mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (Stand 14.9.2022). Dabei ist es egal, ob er von unterschiedlichen Herstellern kommt. Wichtig ist jedoch, dass die letzte Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss. Ab dem Tag der dritten Impfung gilt man wieder als vollständig geimpft.
Es gibt 3 Ausnahmen:
"Drei Corona-Impfungen" bedeuten für einen vollständig vollständig geimpft ab Oktober 2022:
Drei Impfungen mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff oder einem Impfstoff, der von seiner Formulierung her identisch damit ist. Eine Liste der in der EU zugelassenen Impfstoffe findet sich unter bit.ly/Corona_Vakzine.
Seit dem 1. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate beim Reisen ohne Booster-Impfung (d. h. ohne dritte Impfung) nach neun Monaten ihre Gültigkeit.
1.10.2022: Maskenpflicht
Am 1.10. 2022 trat eine Neuerung des neues Saarländisches Infektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach ist lauf §28b vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 für Patienten und Besucher von Arztpraxen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.