Hausarzt Homburg - Willkommen!

Die Praxis ist am 16. und 17. November geschlossen. In dringenden Fällen Vertretung durch die Praxis von Frau Kristina Hoffäller, Zweibrücker Strasse 20a, Tel. 06841 / 2250. Bitte vorher telefonisch anmelden!

 

Ab Montag, dem 20.11. sind wir wieder für Sie da!

News:

Winterzeit ist Grippezeit - Urlaubszeit ist Reiszeit! Sind Ihre Impfungen aktuell? Gibt es Empfehlungen für Ihr Reiseziel? Ist die Reiseapotheke komplett? Lassen Sie sich in unserer Reisesprechstunde beraten!

 

Bitte beachten Sie unsere geänderten Öffnungszeiten für die Akutsprechstunde: 

         Täglich von 07:30 - 09:30 Uhr ohne Termin, Freitags 08:00-10:00 Uhr

 

24.11.2022: Brauchen Sie noch eine Corona-Impfung oder nicht? Machen Sie den Online-Check!



eRezept und eAU

eRezept

Sie können alle Ihre Medikamentenverordnungen auch per eRezept bekommen. Sie benötigen hierzu die eRezept-App der Gematik, die Sie hier finden. 

Besonders praktisch wir das eRezept in Verbindung mit der Patienten-App der Praxis: Nachdem Sie am Anfang des Quartals Ihr Kärtchen in der Praxis eingelesen haben können so Verordnungen und ins. Folgerezepte auch gänzlich "virtuell" ausgestellt und eingelöst werden!

 

Achtung: Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen für das eRezept. Sie benötigen ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 7.

 

eAU

Seit 1.1.2023 versenden wir die elektronische Arbeitsunfähigkeitbescheinigung, kurz eAU. Diese dient verschiedenen Zwecken, unter andere ist der Arbeitnehmer davor geschützt, dass der Arbeitgeber erfährt bei welchem Arzt (und welcher Fachrichtung) der krankgeschriebene Arbeitnehmer in Behandlung war. Dies ist gesetzlich im  § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V so geregelt:

  • Für Arbeitgeber ist die eAU seit dem 1.1.2023 grundsätzlich gesetzlich verpflichtend. Alle Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2023 für ihre gesetzlich versicherten Beschäftigten die eAU elektronisch abfragen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht für alle Firmen, jede andere Übermittlungsform ist daher datenschutzrechtlich nicht zulässig.
  • Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber bzw. der zur Entgegennahme solcher Erklärungen zu- ständigen Stelle (z. B. Personalabteilung) die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit während der ersten Betriebsstunden mitteilen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EntgfG). Dies sollte auf einem nachvollziehbaren und bestenfalls auch beweisbarem Wege geschehen, z. B. per E-Mail. Manche Arbeitgeber halten für ihr Personal eine App bereit, in dieser man sich krankmelden kann. Sind Sie Ihrer Anzeigepflicht und ihrer Pflicht zur ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nachgekommen, haben Sie ihre Pflichten nach § 5 Abs. 1 S. 1 und 1a EntgfG erfüllt und es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. 

Weitere Informationen zur eAU hier.

Ihre Hausärzte

Herzlich willkommen auf der Webseite Ihrer Hausarztpraxis in Homburg. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, denn

  • wir interessieren uns für unsere Patienten und nicht nur für deren Krankheiten
  • bei uns steht das Patientenwohl vor ökonomischen Interessen
  • wir haben ein offenes Ohr und nehmen uns Zeit für die Patienten
  • eine familiäre Atmosphäre und ein guter persönlicher Kontakt sind uns wichtig

Ihre Hausärzte Dr. med. Michael Jelden, Dr. med. Wolfgang Metz  & Team

 

Facharzt für Allgemeinmedizin / Hausärztlicher Internist

Humangenetische Beratung

Reisemedizin, Gelbieberimpfstelle

Hausärzte in Homburg

Michael Jelden - jameda.de

Öffnungszeiten

Vormittags

Mo. - Do.:    07:30 - 12:00 Uhr 

Fr.:                08:00 - 12:00 Uhr

 

Nachmittags

Mo. + Do.:   16:00 - 18:00 Uhr 

Dienstags Privatsprechstunde: 
                     16:00 - 18:00 Uhr

 

Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung 

 

Akutsprechstunde täglich von 07:30 - 09:30 Uhr ohne Termin (Freitags 08:00-10:00 Uhr)

 

Notfälle jederzeit

 

Terminvereinbarung online

 

Rezepttelefon: 06841/17 21 311